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Fixogum Rubber Cement: Sicherheitshinweise gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

1.) Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung Handelsname: MARABU-FIXOGUM RUBBER CEMENT Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff 

2.) Mögliche Gefahren Einstufung
F - R11
Xi - R38
N - R51/53
R67 

R-Sätze:
11 - Leichtentzündlich
38 - Reizt die Haut
51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
67 - Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist wassergefährdend. 

3.) Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung: Lösemittelhaltiger Klebstoff auf Basis Naturkautschuk Gefährliche Inhaltsstoffe Naphta (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte, leichte CAS-Nr. 64742-49-0 EINECS-Nr. 265-151-9 Konzentration >= 85 < 90 Gew% 

Einstufung:
Xn: R65
F: R11
N: R51/53
Xi: R38, R67 

4.) Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewußtlosigkeit: Seitenlagerung - Arzt rufen. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen und warm halten. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Einen Arzt rufen. Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden! Nach Augenkontakt: Reichlich mit Wasser spülen (10-15 Min.). Einen Arzt rufen. Nach Verschlucken: Arzt hinzuziehen. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. 

5.) Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Schaum, Sand, Trockenlöschmittel. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasserstrahl. Beachten, daß eine Nichtmischbarkeit mit vielen organischen Lösemitteln besteht, und daß diese Lösemittel sich auf der Oberfläche ausbreiten. Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Produkt selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase Beim Brand können als gefährliche Rauchgasbestandteile hauptsächlich Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Ruß entstehen. Daher geeignete Sicherheitsmaßnahmen bei der Brandbekämpfung treffen. Brandrückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Ggf. Atemschutzgerät mit unabhängiger Luftzufuhr erforderlich. Sonstige Angaben: Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. 

6.) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Zündquellen fernhalten. Für gute Belüftung sorgen. Dampf nicht einatmen. Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Reinigungsverfahren: Mit flüssigkeitsbindendem Material, z.B. Kieselgur, aufnehmen und gemäß Abfallgesetz verfahren. Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern, möglichst keine Lösemittel benutzen. 

7.) Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang: Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in der Luft und ein Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte vermeiden. Gefäße nicht offen stehen lassen. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Kontakt mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe und Spritznebel nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. Weitere Hinweise siehe auch in der Schriftenreihe der BG der chemischen Industrie. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives Gemisch. Das Material kann sich elektrostatisch aufladen: beim Umfüllen ausschließlich geerdete Leitungen benutzen. Das Tragen antistatischer Kleidung inkl. Schuhwerk wird empfohlen. Funkensicheres Werkzeug verwenden. 
Brandklasse: B (brennbare flüssige Stoffe) 
Temperaturklasse: T3 
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Empfohlene Lagertemperatur: 15-20°C. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Zusammenlagerungshinweise: Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Behälter trocken und kühl halten. Von Zündquellen fernhalten. 

8.) Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Expositionsgrenzwerte: N-HEXAN Arbeitsplatzgrenzwert: (TRGS 900) Wert 50 ml/m³ 180 mg/m³ Schwangerschaftsgruppe: Y 2000/39/EWG Wert: 20 ml/m³, 72 ml/m³ Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel (Lösemittelkohlenwasserstoffe), Additiv-frei (TRGS 900,C9-C15 Aliphaten) Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900): Wert 600 mg/m³ Begrenzung und Überwachung der Exposition: Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muß ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz: Atemschutz: Atemschutz ist erforderlich an nicht ausreichend entlüfteten Arbeitsplätzen und bei der Spritzverarbeitung. Atemfilter-Gas: A Atemfilter-Partikel: P2 Handschutz: Handschuhe aus Nitril Augenschutz: Schutzbrille verwenden. Körperschutz: Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthetikfaser. Nach Kontakt Hautflächen gründlich waschen. Rückfettende Hautcreme verwenden. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Folgende BGR der Berufsgenossenschaften beachten:
  • BGR 190 (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten)
  • BGR 192 (Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz)
  • BGR 195 (Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen)
  • BGR 197 (Benutzung von Hautschutz)
9.) Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben: - Form pastös - Farbe klar, farblos - Geruch mild, benzinartig Zustandsänderungen: - Art Siedebeginn - Wert 88 - 105 °C Flammpunkt: - Wert -12 °C - Bezugsstoff Lösemittel Zündtemperatur: - Wert 270 °C - Explosionsgrenzen - Obere Explosionsgrenze 8,0 Vol-% - Untere Explosionsgrenze 1,0 Vol-% Dampfdruck: - Wert 85 hPa - Bezugstemperatur 20 °C Dichte: - Wert 0,73 g/cm³ - Bezugstemperatur 20 °C Viskosität (Auslaufzeit) - Wert > 150 sec - Methode DIN-Becher 4 mm - Bezugstemperatur 20 °C Viskosität (dynamisch) - Wert ca 2800 mPa*s - Bezugstemperatur 20 °C Wasserlöslichkeit: unlöslich pH-Wert: entfällt Sonstige Angaben: Die physikalischen Angaben sind ca. Werte und beziehen sich auf die eingesetzte(n) sicherheitsrelevante(n) Komponente(n). 

10.) Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil (siehe Abschnitt 7). Zu vermeidende Stoffe: Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte wie z.B. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Ruß entstehen. 

11.) Toxikologische Angaben Erfahrungen aus der Praxis: Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und in schweren Fällen Bewußtlosigkeit. Lösemittel können die oben beschriebenen Symptome bei Absorption durch die Haut hervorrufen. Längerer wiederholter Kontakt mit der Zubereitung führt zum Fettverlust der Haut und kann nichtallergische Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis) und/oder Schadstoffresorption verursachen. Reizt die Haut. Spritzer in die Augen können starke, brennende Schmerzen verursachen. Nach Verschlucken sind Magenbeschwerden und Reizung der Verdauungsorgane möglich. Sonstige Angaben: Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar. Die toxikologische Einstufung des Produktes wurde aufgrund der Ergebnisse des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EWG) vorgenommen. 

12.) Umweltspezifische Angaben Allgemeine Hinweise / Ökologie: Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar. Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen. 

13.) Hinweise zur Entsorgung Produkt: Nur eingetrocknete Reste in Hausmüll geben. Ansonsten unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften durch autorisiertes Unternehmen entsorgen lassen. Verbrennung oder Deponie. Abfallschlüssel nach Europäischem Abfallkatalog: 080409*(Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben - Abfälle aus der HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) - Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten). Ungereinigte Verpackung: Vollständig entleerte Verpackungen können über DSD entsorgt werden. Dosen mit Restinhalt als Sonderabfall entsorgen. Abfallschlüssel nach Europäischem Abfallkatalog: 150104 (Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.) - Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) - Verpackungen aus Metall). 

14.) Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID Klasse 3 Verpackungsgruppe III Gefahrennr. (Kemler-Zahl) 30 Gefahrzettel 3, GHS09G, - UN-Nummer 1133 Bezeichnung des Gutes: KLEBSTOFFE Gefahrauslöser: NAPHTHA (ERDOEL), MIT WASSERSTOFF BEHANDELTE, LEICHTE Seeschiffstransport IMDG/GGVSee Klasse 3 Verpackungsgruppe III UN-Nummer 1133 Proper shipping name: ADHESIVES Gefahrauslöser: NAPHTHA (PETROLEUM), HYDROTREATED LIGHT MARPOL MP Label 3, GHS09G Lufttransport ICAO/IATA Klasse 3 Verpackungsgruppe III UN-Nummer 1133 Proper shipping name: ADHESIVES Label 3 

15.) Angaben zu Rechtsvorschriften Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. 

Gefahrensymbole
F: Leichtentzündlich
Xi: Reizend
N: Umweltgefährlich 

R-Sätze
11: Leichtentzündlich.
38: Reizt die Haut.
51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 

S-Sätze 
16: Von Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
26: Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 

Nationale Vorschriften:
- Ehemalige Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF): Ehemalige VbF-Klasse A I
- Technische Anleitung Luft ("TA-Luft"): TA-Luft Klasse I 0 % / TA-Luft Klasse II 0 % / TA-Luft Klasse III 88 %
- Wassergefährdungsklasse: Klasse 1 (Quelle Einstufung gemäß VwVwS) 

16.) Sonstige Angaben Weitere Informationen: Die verwendeten Rohstoffe enthalten konstitutionsgemäß (d.h. nach ihrer chemischen Struktur) kein Antimon, Arsen, lösliches Barium, Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber und Selen. Naphta (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte, leichte
- 11: Leichtentzündlich
- 65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
- 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- 38: Reizt die Haut.
- 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.