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Creativ Mount: Sicherheitshinweise gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

1.) Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung Handelsname: 3M(TM) Creativ Mount(TM) Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Klebstoff-Aerosol 

2.) Mögliche Gefahren 

R-Sätze 
12 - Hochentzündlich. 
36 - Reizt die Augen. 
66 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 
67 - Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 
51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 

Sonstige Gefahren: Keine bekannt 

3.) Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 
Chemische Charakterisierung: Zubereitung Gefährliche Inhaltsstoffe n-Butan CAS-Nr.: 106-97-8 EINECS: 203-448-7 Konzentration: 15-25 % Einstufung: F+, R12 Propan CAS-Nr.: 74-98-6 EINECS: 200-827-9 Konzentration: 20-25 % Einstufung: F+, R12 Aceton CAS-Nr.: 67-64-1 EINECS: 200-662-2 Konzentration: 15-25 % Einstufung: F, Xi, R11-66-67- Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff CAS-Nr.: 64742-49-0 EINECS: 265-151-9 Konzentration: 15 - 25 % Einstufung: F, Xi, N, R11-66-67-51/53 Isobutan CAS-Nr.: 75-28-5 EINECS: 200-857-2 Konzentration: 5 - 10 % Einstufung: F+, R12 Acrylatpolymer CAS-Nr.: Betriebsgeheimnis ELINCS: 442-300-8 Konzentration:  3 - 7 % n-Hexan CAS-Nr.: 110-54-3 EINECS: 203-777-6 Konzentration: < 0,5 % Einstufung: F, Xn, Xi, N, R11-38-48/20-62-65-67-51/53- Exakter Wortlaut der jeweilig aufgeführten R-Sätze: (R11) Leichtentzündlich (R12) Hochentzündlich (R36) Reizt die Augen. (R38) Reizt die Haut. (R62) Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. (R65) Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. (R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R48/20) Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. (R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 

4.) Erste-Hilfe-Maßnahmen 
Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Vergiftungssymptome können auch erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens bis 24 Stunden nach dem Unfall. Nach Einatmen Person an die frische Luft bringen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt konsultieren. Nach Hautkontakt Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke entfernen. Haut sofort mit viel Wasser abspülen. Arzt konsultieren. Kontaminierte Schuhe und Kleidungsstücke vor Wiedergebrauch waschen. Nach Augenkontakt Die Augen sofort mit sehr viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Sofort Arzt rufen. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten, wenn nicht vom medizinischen Personal anders angewiesen. Dem Betroffenen 2 Gläser Wasser verabreichen. Bewusstlosen Personen niemals etwas in den Mund einflößen. Medizinische Betreuung suchen. 

5.) Maßnahmen zur Brandbekämpfung 
Geeignete Löschmittel Im Brandfall Feuerlöscher der Klasse B verwenden (z. B. mit Kohlendioxid oder Trockenlöschmittel). Besondere Gefährdungen während des Brandes: Geschlossene, durch Brandeinwirkung überhitzte Behälter können durch erhöhten Innendruck explodieren. Dämpfe können in Bodennähe lange Strecken bis zu Zündquellen zurücklegen und Rückzündungen bewirken. Verbrennungsprodukte im Brandfall: Siehe unter Punkt 10 Brandbekämpfungs-Maßnahmen: Der Einsatz von Wasser zur Brandbekämpfung kann uneffektiv sein; es sollte aber dennoch zum Kühlen feuergefährdeter Behälter/Oberflächen verwendet werden, um Explosionen durch erhöhten Innendruck zu verhindern. Vollschutzanzug und umluftunabhängigen Atemschutz (Überdruck) tragen. Besondere Schutzmaßnahmen/-ausrüstung: Der Aerosolbehälter enthält entzündliches Gas unter Druck. 

6.) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Zur Information bezüglich physikalischer und gesundheitlicher Gefahren, Atemschutz, Belüftung und persönlicher Schutzausrüstung siehe andere Abschnitte dieses Sicherheitsdatenblattes. Umweltschutzmaßnahmen Weitere Informationen siehe unter Punkt 13! Reinigungsverfahren Bei größeren Leckagen die Abflussschächte abdecken und Deiche bilden, um zu verhindern, dass Abwasserkanäle oder Gewässersysteme verunreinigt werden. Mit absorbierendem, anorganischem Material abbinden. Behälter verschließen. Betroffenen Bereich für ungeschütztes Personal sperren. Alle Zündquellen ausschalten. Raum belüften. Bei größeren Leckagen oder bei Leckagen in engen Räumen für entsprechende mechanische Absaugung/Lüftung sorgen. VORSICHT !!! Ein Motor kann eine Zündquelle darstellen. Ausgelaufenes/verschüttetes Produkt aufnehmen. Betroffenen Bereich mit einem Löschschaum abdecken. Ein Wasserfilm-bildenden Schaummittel wird empfohlen. Hinweis: Der Zusatz von absorbierendem Material verhindert keine Vergiftungs-, Verätzungs- oder Entzündungsgefahr! Zum Aufnehmen funkenfreies Werkzeug benutzen. Rückstände mit geeignetem Lösemittel aufnehmen (Auswahl des geeigneten Lösemittels ist von autorisierter und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Die Rückstände-enthaltende Lösung sammeln. In einen Metallbehälter überführen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen. 

7.) Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Gebrauch dieses Produktes nicht essen, trinken oder rauchen. Betroffene Hautstellen mit Wasser und Seife gründlich waschen. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht aufbohren oder verbrennen, auch nach Gebrauch. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Kontakt mit Oxidationsmitteln vermeiden. Unverträgliche Materialien: Von Säuren getrennt lagern. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern. Nicht im direkten Sonnenlicht lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Beim Umgang mit dem Material nicht rauchen. Nicht in der Nähe von Flammen oder glühenden Materialien versprühen. Der Aerosolbehälter enthält entzündliches Gas unter Druck. Leicht-/hochentzündliche Flüssigkeit und Dampf. Von Wärmequellen, Zündfunken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung: Statische Entladung vermeiden. Lagerung Anforderung an Lagerräume und Behälter Behälter nicht auf der Seite lagern. Lagerung gemäß Paragraph 8 Absatz (6) und (7) und gegebenenfalls Paragraph 10 Absatz (3) der Gefahrstoffverordnung. Anforderungen gemäß TRG 300 (Technische Regel Druckgase) beachten! Zusammenlagerungshinweise Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Behälter trocken und kühl halten. Von Zündquellen fernhalten. 

8.) Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung 
Expositionsgrenzwerte (Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Seit Januar 2006 sind in der TRGS 900 die MAK-Werte durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) abgelöst worden. MAK-Werte, die bei dieser Änderung nicht übernommen worden sind, werden nachfolgend zur Information mit dem letzten Stand aufgeführt. n-Butan (106-97-8) Arbeitsplatzgrenzwert: 1000 ml/m3 bzw. 2400 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900 Stand 08/2004) TLV-Wert (ACGIH) 800 ppm 1800 mg/m3 Propan (74-98-6) Arbeitsplatzgrenzwert: 1000 ppm bzw. 1800 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: (gemäß TRGS 900 Stand 08/2004) Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 Aceton (67-64-1) Arbeitsplatzgrenzwert: 500 ppm bzw. 1200 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) BAT-Wert: Aceton 80 mg/l Untersuchungsmaterial: Urin. Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 Isobutan (75-28-5) Arbeitsplatzgrenzwert: 1000 ppm bzw. 2400 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) Spitzenbegrenzung: Kategorie IV (sehr schwaches Wirkungspotential) n-Hexan (110-54-3) Arbeitsplatzgrenzwert: 50 ppm bzw. 180 mg/m3 (gemäß TRGS 900 Stand 01/2006) BAT-Wert: Parameter: 2,5-Hexandion plus 4,5-Dihydroxy-2-hexanon 5 mg/l Untersuchungsmaterial: Urin. Probennahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende (gemäß TRGS 903, Stand 01/2003) Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor für Kurzzeitwerte (Spitzenbegrenzung) = 4 (gemäß TRGS 900, Stand 10/2000) Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Sprühnebel vermeiden. Je nach den in der Atemluft befindlichen Mengen an Schadstoffen (thermischen Zersetzungsprodukten) ein EN-geprüftes Atemschutz-Gerät, entsprechend der Empfehlung des Atemschutzmerkblattes (BGR 190 und BGI 693) und der DIN-Testregelung benutzen. Halb- oder Vollmaske mit luftreinigendem Filter gegen organische Dämpfe. Halbmaske/Vollschutzmaske mit Fremdluftzufuhr. Handschutz: Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen: Polyethylen/Ethylenvinylalkohol. Polyvinylalkohol. Für den Kurzzeitkontakt (z.B. als Spritzschutz) werden Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk (Materialstärke > 0,4 mm, Durchdringungs-/Permeationszeit: > 480 min) nach EN 374 empfohlen. Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis kürzer sein können, als die nach der EN 374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische & thermische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Bei ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Die Angaben des Handschuhherstellers sowie die jeweiligen BG Regeln sind in jedem Falle zu beachten. Wir empfehlen, einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Hautpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem Schutzhandschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen. Augenschutz: Augenkontakt mit Dampf, Sprühnebel oder Aerosol vermeiden. Das Folgende sollte je nach Bedarf allein oder in Kombination getragen werden, um Augenkontakt zu vermeiden: Korbbrille tragen. Körperschutz: Hautkontakt vermeiden. Empfohlene Lüftungsmaßnahmen: Nicht in engen Räumen oder Räumen mit unzureichender Belüftung verwenden. Hohe Luftwechselrate oder lokale Absaugung erforderlich, zur Sicherstellung, dass die vorgeschriebenen Luftgrenzwerte für Dämpfe, Dämpfe oder Sprühnebel eingehalten werden. Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. Analysenverfahren: Analytische Methoden und Verfahren zur Bestimmung von MAK- und TRK-Werten siehe "Luftanalysen", (Verlag Chemie) und/oder "Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen" (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz). 

9.) Physikalische und chemische Eigenschaften 
Allgemeine Angaben Aggregatszustand: Aerosol. Gas. Flüssigkeit. Farbe: Transparent-weiß Geruch: Starker Ketongeruch. Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit pH-Wert: n.a. Siedepunkt/-bereich: n.a. Flammpunkt: -46 °C (TCC) Treibgas Untere Explosionsgrenze ca. 1,85 VOL % Obere Explosionsgrenze ca. 9,9 VOL % Relative Dichte / Dichte 0,635 Wasserlöslichkeit: vernachlässigbar Viskosität: n.a. Dampfdichte: n.b. Verdampfungsgeschwindigkeit: n.b. Sonstige Angaben Selbstentzündlichkeit: n.b. Schmelzpunkt/-bereich: n.a. Flüchtige organische Bestandteile: ca. 58 Gew % Flüchtige Bestandteile (%): ca. 91 Gew % 

10.) Stabilität und Reaktivität 
 Zu vermeidende Bedingungen Hitze. Funken und/oder Flammen. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei der Verbrennung: Aldehyde. Bei der Verbrennung: Kohlenmonoxid (AGW-Wert= 30ml/m3, 35mg/m3; BAT=5% Parameter CO-HB); (Stand TRGS 900 01/2006 und TRGS 903 01/2003). Bei der Verbrennung: Kohlendioxid (AGW-Wert= 5000ml/m3, 9100mg/m3); (Stand TRGS 900 01/2006). Stabilität und Reaktivität: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Stabil. 

11.) Toxikologische Angaben 
Auswirkungen bei Augenkontakt: Starke Augenreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Schmerzen, Tränenfluß, Hornhauttrübung, beeinträchtigtes Sehvermögen und möglicherweise permanent beeinträchtigtes Sehvermögen sein. 
Auswirkungen bei Hautkontakt: Mäßige Hautreizung: Anzeichen/Symptome können Rötung, Schwellung, Juckreiz und Trockenheit der Haut einschließen. Auswirkungen bei Inhalation: Kann als Folge von Inhalation absorbiert werden und nachteilige systemische Gesundheitsschäden verursachen. Vorsätzliche Konzentration und Inhalation kann schädlich oder tödlich sein. Reizung der Atemwege: Anzeichen/Symptome können Husten, Niesen, Nasenlaufen, Kopfschmerzen, Heiserkeit und Hals-/Nasenschmerzen sein. 
Auswirkungen beim Verschlucken: Kann durch Verschlucken absorbiert werden und dann systemische Gesundheitseffekte bewirken. Reizungen im gastrointestinalen Bereich: Anzeichen/Symptome können Unterleibsschmerzen, Magenverstimmung, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall einschliessen. Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: n-Hexan (Cas. 110-54-3) ist nach der TRGS 905 gemäß Anhang I der GefStoffV als Fortpflanzungsgefährdend (Fruchtbarkeit) der Kategorie 3 eingestuft. Sonstige toxikologische Angaben: Zentral-Nervensystem-Depression: Anzeichen / Symptome können Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Koordinationsverlust, Übelkeit, verminderte Reaktionszeit, undeutliche Aussprache, Benommenheit und Bewusstlosigleit sein. Akute Toxizität, Hautreizung, Schleimhautreizung und mutagenes Potential der Zubereitung wurden auf Basis der zu den Hauptkomponenten vorliegenden Daten bewertet. Zu einzelnen Hauptkomponenten bestehen teilweise Datenlücken. Nach unseren Erfahrungen sind jedoch über die Kennzeichnung hinausgehende Gefahren nicht zu erwarten. 

12.) Umweltspezifische Angaben 
12.1 Ökotoxizität: Ökotoxische Wirkungen: Es liegen zu diesem Produkt keine ökotoxikologischen Daten vor. 
12.2 Mobilität: Mobilität in Boden und Wasser: Keine Daten verfügbar. Umweltverteilungsdaten (Ecofate) n.b. 
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit: Persistenz und Abbaubarkeit: Keine Daten verfügbar. 
12.4 Bioakkumulationspotenzial: Bioakkumulationspotential: Keine Daten verfügbar. 
12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften: PBT-Eigenschaften Keine Daten verfügbar. 
12.6 Andere schädliche Wirkungen: Weitere Hinweise: Keine. 

13.) Hinweise zur Entsorgung 
Entsorgung: Zur Entsorgung die Bestimmungen der zuständigen Behörden beachten (Gesetze / Verordnungen zu Abfällen) und ggf. Verunreinigungen durch Gebrauch berücksichtigen. empfohlene Abfallschlüsselnummer / Abfallname: Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) branchen- und prozessspezifisch vom Abfallerzeuger verantwortlich durchzuführen. Die angegebenen Abfallschlüsselnummern sind daher lediglich Empfehlungen: (* = Besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß AVV) 080409* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 200127* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten 160504* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) Leere Druckgasdosen: 150104 Verpackungen aus Metall  

14.) Angaben zum Transport 
ADR/RID: Druckgaspackungen Aerosols UN-Nr.: 1950  Klasse: 2.1  Verpackungsgruppe: -- Klassifizierungscode: 5F Verpackungsanweisung: P003 GGVSee/IMDG: Aerosols 1.risk: 2.1   2.risk: --    UN-Nr.: 1950 EMS: F-D, S-U PG: -- P.I.: P003 IATA/ICAO: Aerosols, Flammable, 1.risk: 2.1   2.risk:   UN-Nr.: 1950 Packinggroup: -- Kleinmengenregelung: Nach Spalte 7 der Tabelle A (Verzeichnis der gefährlichen Güter) ist der Transport von 1l je Innenverpackung und 30kg je Versandstück (bzw 1l je Innenverpackung und 20kg je Versandstück bei Dehn- oder Schrumpffolienverpackungen) als begrenzte Menge möglich. 

15.) Angaben zu Rechtsvorschriften 
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. 

Gefahrensymbole 
F+: Hochentzündlich 
Xi: Reizend 
N: Umweltgefährlich 

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Keine 

R-Sätze 
(R12) Hochentzündlich. 
(R36) Reizt die Augen. 
(R66) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 
(R67) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 
(R51/53) Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 

S-Sätze 
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50° C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
(S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 
(S23) Dampf/Aerosol nicht einatmen. 
(S24) Berührung mit der Haut vermeiden. 
(S61) Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 

Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Im Falle brennbarer Bestandteile muß jede Aerosolpackung mit folgenden Warnhinweisen versehen sein: Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. (EU Kommission ENTR. H06 D(2005): Wortlaut "Außer Reichweite von Kindern aufbewahren" wird voraussichtlich 2006 durch "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen." ersetzt.) Zubereitungen müssen nicht mit dem R65 gekennzeichnet werden, wenn sie in Aerosolpackungen in Verkehr gebracht werden (9.4 Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG). 

Nationale Rechtsvorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Die Beschäftigungsbeschränkungen nach §4 u. 5 der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (Stand 15.4.1997) und § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand 26.1.1998) sind zu beachten. n-Hexan (110-54-3) Informationen zur Fortpflanzungsgefährdung: EG-Liste reproduktionstoxischer Stoffe (Kategorie 3) Arbeitsplatzgrenzwert und Schwangerschaft: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der MAK und des BAT nicht befürchtet zu werden (TRGS 900, 2.7, Bemerkung Y in der Liste) (gemäß TRGS 900 Stand 03/2003) Klassifizierung nach VbF: n.a. (Die VbF ist zum 1.1.2003 außer Kraft getreten. Da viele Lagergenehmigungen auf den alten VbF-Klasseneinteilungen beruhen, geben wir weiterhin die alte VbF-Klassenzuordnung dieses Produktes an.) Technische Anleitung Luft Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft Klasse I: ca. < 0,5 %. Organische Stoffe nach Kapitel 5.2.5 TA Luft allgemein (ausgenommen staubförmige Stoffe): ca. 70 - 100 %. Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend), ermittelt nach Anhang 4 VwVwS 6/99 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen etc: Die nachstehend aufgeführten Hinweise auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie Merkblätter erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender zur weitergehenden Information über die in dieser Zubereitung enthaltenen Gefahrstoffe / Substanzgruppen dienen. BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) BGV B 1 (Umgang mit Gefahrstoffen) 

Besondere Information: Zu weiteren Informationen bitte den Hersteller kontaktieren Produkt Bescheinigungen/erfüllte Spezifikationen TSCA - Ja: Komponenten überprüft. 

16.) Sonstige Angaben Weitere Informationen: 
n.a. = nicht anwendbar 
n.b. = nicht bestimmt 
TLV = Treshold Limit Value (US-Amerikanische Arbeitsplatzgrenzwerte) 
TWA = Time Weighted Average (US-Amerikanischer zeitgewichteter 8h Mittelwert) 
STEL = Short Time Exposure Limit (US-Amerikanischer Kurzzeitgrenzwert - 15 min) 
ACGIH = Amerikanische Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten