3D Produktvorschau Kurze Lieferzeiten Persönliche Beratung

SilverSteam Rau-Glatt-Spray: Sicherheitshinweise gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

1.) Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung Handelsname: SilverSteam Rau-Glatt-Spray Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: dauerelastische Weichlackbeschichtung 

2.) Mögliche Gefahren Einstufung 
F - R11 
Xi - R38 
N - R51/53 
R67 

R-Sätze: 
12 - Hochentzündlich. 
18 - Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger / leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich 
20/21 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen 
38 - Reizt die Haut. 
51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 

3.) Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung: Gemisch Gefährliche Inhaltsstoffe Dimethylether CAS-Nr.: 115-10-6 EG-Nr.: 204-065-8 Konzentration: 25-50 % Einstufung: F+, R12-18 Lösungsmittelnaphtha, niedrig siedend, (entaromatisiert) CAS-Nr.: 64742-89-8 EG-Nr.: 265-192-2 Konzentration: 15-25 % Einstufung: Xn, N, R51-53-65-66-67 Xylol (o,m,p) CAS-Nr.: 1330-20-7 EG-Nr.: 215-535-7 Konzentration: 15-25 % Einstufung: Xn, Xi, R10-20/21-38 Ethylacetat CAS-Nr.: 141-78-6 EG-Nr.: 205-500-4 Konzentration: 5 - 10 % Einstufung: F, Xi, R11-36-66-67 Heptan [und Isomere] CAS-Nr.: 426260-76-6 Konzentration: 2 - 5 % Einstufung: F, Xn, Xi, N, R11-38-50-53-65-67 Butanon; Ethylmethylketon CAS-Nr.: 78-93-3 EG-Nr.: 201-159-0 Konzentration:  2 - 5 % Einstufung: F, Xi, R11-36-66-67 Der exakte Wortlaut der jeweilig aufgeführten R-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden. 
Weitere Angaben: Lösungsmittelnaphtha: Liste 67/548/EWG Anh. I : Carc. Cat. 2, Xn, Anmerkung P: Benzolgehalt <0,1%, Einstufung Carc. Cat. 2 nicht anzuwenden. 

4.) Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Vergiftungssymptome können auch erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens bis 36 Stunden nach dem Unfall. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser und Seife. Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Bei Verschlucken sofort trinken lassen: Wasser. Kein Erbrechen herbeiführen. 

5.) Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassersprühstrahl. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl. Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Produkt selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2). Gase / Dämpfe, gesundheitsschädlich. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Sonstige Angaben: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. 

6.) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Reinigungsverfahren: Geeignetes Material zum Aufnehmen: Saugmaterial, organisch. Sand. 

7.) Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Nach Gebrauch Verschlusskappe sofort wieder aufsetzen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Konzentrierte Dämpfe sind schwerer als Luft. Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich. Lagerung Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht aufbewahren bei Temperaturen über: 50°C. Behälter dicht geschlossen halten. Zusammenlagerungshinweise: Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Behälter trocken und kühl halten. Von Zündquellen fernhalten. 

8.) Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Expositionsgrenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900) Dimethylether 1000 ml/m³, 1900 mg/m³ Heptan (alle Isomeren) 500 ml/m³, 2100 mg/m³ Ethylacetat 400 ml/m³, 1500 mg/m³ Butanon 200 ml/m³, 600 mg/m³ Xylol (alle Isomeren) 100 ml/m³, 440 mg/m³ Biologische Grenzwerte (TRGS 903) 2-Butanon (Ethylmethylketon) 5 ml/l Xylol (alle Isomeren) 2 g/l Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Wenn technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz getragen werden. (Halbmasken (DIN EN 140). Kombinationsfiltergerät (DIN EN 141).) Handschutz: Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen: z.B. "KCL Tricotril 736" Durchdringungszeit maximale Tragedauer): 120 min; Dicke des Handschuhmaterials: 1,5 mm. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Augenschutz: Geeigneter Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille. Körperschutz: Nach Hautkontakt: Wasser und Seife. 

9.) Physikalische und chemische Eigenschaften 
Allgemeine Angaben Aggregatszustand: Aerosol Farbe: klar, farblos Geruch: charakteristisch Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit Zündtemperatur: 235 °C Explosionsgrenzen Obere Explosionsgrenze 18,8 Vol-% Untere Explosionsgrenze 1,0 Vol-% Dampfdruck Wert 3400 hPa Bezugstemperatur 20 °C Wasserlöslichkeit: teilweise mischbar 

10.) Stabilität und Reaktivität 
 Zu vermeidende Bedingungen: Bei bestimmungsgemäßer Anwendung werden keine gefährlichen Zersetzungsprodukte frei. Zu vermeidende Stoffe: Säure, konzentriert. Oxidationsmittel. Alkalien (Laugen). Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlendioxid. Kohlenmonoxid. Gase / Dämpfe, reizend. 

11.) Toxikologische Angaben 
Erfahrungen aus der Praxis: Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des Luftgrenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z. B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung von Leber, Nieren und des zentralern Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und in schweren Fällen Bewußtlosigkeit. Lösemittel können diese Effekte auch durch Hautresorption verursachen. Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt führt zum Entfetten der Haut und kann nichtallergische Kontaktschäden und/oder Schadstoffresorption verursachen. Lösemittelspritzer können Reizungen und reversible Schäden am Auge verursachen. Sonstige Angaben: Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar. Die toxikologische Einstufung des Produktes wurde aufgrund der Ergebnisse des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EWG) vorgenommen. 

12.) Umweltspezifische Angaben 
Allgemeine Hinweise / Ökologie: Giftig für Fische. Nicht geprüfte Zubereitung. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. 

13.) Hinweise zur Entsorgung Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfallschlüssel Produkt 080111: ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken; Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten. Als gefährlicher Abfall eingestuft. Abfallschlüssel Produktreste 200127: SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Als gefährlicher Abfall eingestuft. Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung 150110: VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. Als gefährlicher Abfall eingestuft. 

14.) Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID UN-Nummer: 1950 ADR/RID-Klasse: 2 Klassifizierungscode: 5F Warntafel Gefahrzettel: 2.1 ADR/RID-Verpackungsgruppe: - Begrenzte Menge (LQ): LQ2 Bezeichnung des Gutes: DRUCKGASPACKUNGEN Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Sondervorschriften: 640D Beförderungskategorie: 2 Tunnelbeschränkungscode: D1E Sondervorschriften: 190 - 327 - 625 Tunnelbeschränkungscode: B1D Binnenschiffstransport UN-Nummer: 1950 ADNR-Klasse: 2 Klassifizierungscode: 5F Gefahrzettel: 2.1 Verpackungsgruppe: - Begrenzte Menge (LQ): LQ2 Bezeichnung des Gutes: DRUCKGASPACKUNGEN Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Sondervorschriften: 190 327 625 Freigestellte Menge: E0 Seeschiffstransport UN-Nummer: 1950 IMDG-Klasse: 2 Marine pollutant: . Gefahrzettel: 2, see SP63 IMDG-Verpackungsgruppe: - EmS: F-D, S-U Begrenzte Menge (LQ): See SP277 Bezeichnung des Gutes: AEROSOLS Sondervorschriften: 63, 190, 277, 327, 959 Freigestellte Menge: E0 Lufttransport UN/ID-Nr.: 1950 ICAO/IATA-Klasse: 2.1 Gefahrzettel: 2.1 Begrenzte Menge (LQ) Passenger: - IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: Forbidden IATA-Maximale Menge - Passenger: Forbidden IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: 203 IATA-Maximale Menge - Cargo: 150 kg Bezeichnung des Gutes: AEROSOLS Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport Freigestellte Menge: E0 Passenger-LQ: - Sondervorschriften: A1 

15.) Angaben zu Rechtsvorschriften 
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. 

Gefahrensymbole 
F+: Hochentzündlich 
Xn: Gesundheitsschädlich 
N: Umweltgefährlich Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Xylol (o,m,p) 

R-Sätze 
12: Hochentzündlich. 
18: Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. 
20/21: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. 
38: Reizt die Haut. 
51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben 

S-Sätze 
02: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 
23: Aerosol nicht einatmen. 
25: Berührung mit den Augen vermeiden. 
33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. 
46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 
51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 
52: Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume verwenden. 
07/09: Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. 
29/56: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 
36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 

Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. 

Angaben zur VOC-Richtlinie: 86,24% 
Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: 3 - stark wassergefährdend 
Status: WGK-Selbsteinstufung 

16.) Sonstige Angaben 
Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze 
10 Entzündlich. 
11 Leichtentzündlich. 
12 Hochentzündlich. 
18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. 
20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. 
36 Reizt die Augen. 
38 Reizt die Haut. 
50 Sehr giftig für Wasserorganismen. 
51 Giftig für Wasserorganismen. 
51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 
66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 
67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.